Der 30. war ein gro?er Tag in der Geschichte Deutschlands – der Bundestag stimmte mehrheitlich fur „die Ehe fur alle“. Die Ehe durfte gesetzlich bislang nur traditionell zwischen Mann und Frau als heterosexuelles Paar geschlossen werden. Kunftig gibt es auch die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland. Schwulen und lesbischen Paaren stand es seit 2001 nur zu, eine „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu fuhren, die sich in puncto Rechte und Pflichten mit den Jahren zunehmend denen der Ehe gesetzlich anglich, jedoch nicht in allen Bereichen mit der Ehe gleichgestellt war. Dies andert sich jetzt. Es geht jedoch nicht nur um Rechtliches, sondern insbesondere um den Respekt, die Anerkennung, die Gleichstellung von Heterosexuellen und Homosexuellen und die Bedeutung der Ehe. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 07. gebilligt. Nun dauert es nicht mehr lang, bis homosexuelle Paare am Standesamt zur Hochzeit schreiten konnen, um sich da Jawort zu geben und endlich in den Stand der Ehe zu treten.
Ab wann durfen schwule und lesbische Paare heiraten?
Nachdem der Bundesprasident das neue Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe unterzeichnet hat, dauert es nach der Verkundigung noch etwa drei Monate, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Daraufhin konnen sich auch schwule und lesbische Paare auf dem Standesamt trauen lassen und die Ehe eingehen. Es dauert demnach noch mindestens bis , bis die ersten Hochzeiten von zwei Mannern oder zwei Frauen in Deutschland stattfinden.
Es gilt allerdings auch noch, die Klarung einiger verfassungsrechtlicher Aspekte abzuwarten. So steht es im Raum, ob die Gesetzesanderung gegen Artikel 6 des Grundgesetzes https://besthookupwebsites.org/de/oasis-review/ und damit gegen die Verfassung versto?t. Hier hei?t es „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Art. 6 Abs. 1 GG). Konservative Gegner der „Ehe fur alle“ streben bezuglich des neuen Gesetzes eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, Andere debattieren, ob die Verfassung diesbezuglich tatsachlich geandert werden muss oder nicht. Ein Gesetz wird in jedem Fall geandert, namlich § 1353 des Burgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die bisherige Aussage „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“ in § 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB wird in die neue Formulierung „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“ umgewandelt.
Erhalten bisher Eingetragene Lebenspartnerschaften ein Upgrade zur Ehe?
Mit der neuen Gesetzesanderung werden die bisher eingegangenen und gefuhrten Eingetragenen Lebenspartnerschaften „nicht“ automatisch zur Ehe erklart. Diese Paare mussen personlich und gemeinsam erneut auf das Standesamt und vor einem Standesbeamten offiziell erklaren, dass sie kunftig zusammen in einer „gleichgeschlechtlichen Ehe“ leben wollen und die Ehe beschlie?en. Eine festliche Gelegenheit erneut einander die Liebe, die Treue und das gemeinsame Leben zu geloben und naturlich auch eine unvergessliche Hochzeit zu feiern. Diese Trauung ist naturliche keine Pflicht. Die bereits bestehende registrierte Lebenspartnerschaft kann auch wie bisher fortgefuhrt werden. Neue Eingetragene Lebenspartnerschaften konnen allerdings nicht mehr geschlossen werden, denn kunftig existiert nur noch die Ehe!
Was ist der Unterschied zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft?
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft war bisher die einzige Moglichkeit fur gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Unterschiede zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft liegen heute nur noch in der gesellschaftlichen Akzeptanz, den Begrifflichkeiten und in der naturrechtlichen, religiosen sowie gesellschaftsrechtlichen Begrundung und Symbolik der Ehe als lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau und als Fundament der Familie. Seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) am 16. hat sich in der Gleichstellung zur Ehe jedoch viel getan. Rechtlich gibt es kaum Unterschiede zur Ehe. In nahezu allen rechtlichen Bereichen wurden die Gesetze angeglichen. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch im Adoptionsrecht. Schwule und lesbische Paare, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, durfen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Die andert sich kunftig. Verheiratete homosexuelle Ehepaare durfen ebenso wie heterosexuelle Ehepaare Kinder adoptieren.